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KORSTAT - STATUTEN
II. MITGLIEDER UND ORGANISATION
Artikel 9
Aufgaben des Vorstandes
- Der Vorstand legt Organisation und Zeitplan der Aktivitäten der KORSTAT fest und
setzt sie in Gang; er überwacht die Umsetzung der an der Plenarversammlung ge-fassten
Beschlüsse.
- Dem Vorstand obliegt die Förderung der Beziehungen zum Bund in Übereinstimmung
mit den Zielen der KORSTAT.
- Die Aufgaben des Vorstandes sind namentlich:
a. Sicherstellen der engen Koordination der Aktivitäten der regionalen Konferenzen;
b. Einsitz im REGIOSTAT-Ausschuss;
c. Umsetzung der von der Plenarversammlung gefassten Beschlüsse;
d. Organisation des Sekretariates;
e. Entscheid über die Art der Vorbereitung von Stellungnahmen zu eidgenössischen
Vernehmlassungen;
f. Ausarbeiten von Stellungnahmen und Durchführung entsprechender Vernehmlassungen
bei den Mitgliedern der KORSTAT, entweder direkt oder über die regionalen
Konferenzen; bei grösseren Meinungsverschiedenheiten bringt er die verschiedenen
Standpunkte zum Ausdruck.
g. Ausarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien;
h. Einsetzung zeitlich befristeter Arbeitsgruppen;
i. Wahl von Delegierten in Kommissionen, Ausschüsse und Gruppen auf
eidgenössischer oder internationaler Ebene, auf Vorschlag der regionalen Konferenzen;
j. Vorbereitung der Traktandenliste für die Plenarversammlung und der zu fassenden
Beschlüsse;
k. Überwachung der Einhaltung der Statistik-Charta, Behandlung von darin
erwähnten Konflikten und Information der Plenarversammlung darüber;
l. Information von Behörden und anderen durch Beschlüsse und Tätigkeiten
der KORSTAT betroffenen Kreisen. - Der Vorstand hält Sitzungen ab, wenn es die Geschäfte erfordern, aber
mindestens dreimal pro Jahr.
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