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KORSTAT - STATUTEN

II. MITGLIEDER UND ORGANISATION

Artikel 9        

Aufgaben des Vorstandes


  1. Der Vorstand legt Organisation und Zeitplan der Aktivitäten der KORSTAT fest und setzt sie in Gang; er überwacht die Umsetzung der an der Plenarversammlung ge-fassten Beschlüsse.
  2. Dem Vorstand obliegt die Förderung der Beziehungen zum Bund in Übereinstimmung mit den Zielen der KORSTAT.
  3. Die Aufgaben des Vorstandes sind namentlich:

    a. Sicherstellen der engen Koordination der Aktivitäten der regionalen Konferenzen;

    b. Einsitz im REGIOSTAT-Ausschuss;

    c. Umsetzung der von der Plenarversammlung gefassten Beschlüsse;

    d. Organisation des Sekretariates;

    e. Entscheid über die Art der Vorbereitung von Stellungnahmen zu eidgenössischen Vernehmlassungen;

    f. Ausarbeiten von Stellungnahmen und Durchführung entsprechender Vernehmlassungen bei den Mitgliedern der KORSTAT, entweder direkt oder über die regionalen Konferenzen; bei grösseren Meinungsverschiedenheiten bringt er die verschiedenen Standpunkte zum Ausdruck.

    g. Ausarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien;

    h. Einsetzung zeitlich befristeter Arbeitsgruppen;

    i. Wahl von Delegierten in Kommissionen, Ausschüsse und Gruppen auf eidgenössischer oder internationaler Ebene, auf Vorschlag der regionalen Konferenzen;

    j. Vorbereitung der Traktandenliste für die Plenarversammlung und der zu fassenden Beschlüsse;

    k. Überwachung der Einhaltung der Statistik-Charta, Behandlung von darin erwähnten Konflikten und Information der Plenarversammlung darüber;

    l. Information von Behörden und anderen durch Beschlüsse und Tätigkeiten der KORSTAT betroffenen Kreisen.
  4. Der Vorstand hält Sitzungen ab, wenn es die Geschäfte erfordern, aber mindestens dreimal pro Jahr.
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