Porträt des Schweizerischen Städteverbandes

Der Schweizerische Städteverband SSV wurde 1897 in Zürich gegründet, zurückgehend auf eine Idee, die an der Landesausstellung 1896 in Genf entstanden war.

In einer ersten Phase stand der Erfahrungsaustausch im Vordergrund, erst später verlagerte sich das Gewicht auf die Interessenwahrung gegenüber den Bundesbehörden. 1940 hielt der Verband in einer Resolution fest: «Unser Standpunkt ist der, dass wenn der Bund seinen Grundsatz aufgibt und über die Kantone hinweg den Gemeinden Pflichten auferlegt, er sie auch dann nicht vergessen soll, wenn ausserordentliche Einnahmen zu verteilen sind. Er soll viel mehr die Kantone verpflichten, einen angemessenen Beitrag an ihre Gemeinden weiterzuleiten.»

Der Städteverband setzt sich also schon seit über 100 Jahren in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein, informiert die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bietet eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten der Mitglieder bilden eine weitere Facette der Verbandsaktivitäten.

Mit Inkrafttreten des Artikels 50 der Bundesverfassung im Jahr 1999, welcher den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet, hat die politische Arbeit des Städteverbandes schliesslich eine entscheidende rechtliche Arbeitsgrundlage erhalten. Seither nimmt der Städteverband als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.

Aktuell zählt der Städteverband 131 Mitglieder. Dazu gehören grosse Kernstädte wie Zürich und Genf ebenso wie Agglomerationsgemeinden wie Meyrin und Riehen oder auch kleinere Städte wie Burgdorf und St. Moritz.

 

Zweck und Aufgaben:

Der Städteverband hat den Zweck, die gemeinsamen Interessen der schweizerischen Gemeinden mit städtischem Charakter zu wahren und den Mitgliedern Dienstleistungen zu erbringen. Zu den Aufgaben des Städteverbandes gehören insbesondere:

  • die sachbezogene, politische Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber den Behörden, insbesondere den Bundesbehörden;
  • die Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, nationalen und internationalen Organisationen;
  • die Erleichterung des Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedern;
  • die Erarbeitung und Publikation von Grundlagenmaterial sowie die Herausgabe regelmässiger Publikationen;
  • Dienstleistungen sowie die Durchführung von Tagungen, Schulungskursen und Ausstellungen;
  • die Auslösung und Förderung von Studien über Stadtprobleme;
  • die Publikation von Empfehlungen.

 

Kommissionen des Städteverbandes:

Zur internen Meinungsbildung über verschiedene Themen bestehen innerhalb des Städteverbandes verschiedene Kommissionen, so z.B. die Statistikkommission.

 

Veröffentlichungen des Städteverbandes:

Der Städteverband ist Herausgeber verschiedener Publikationen:

 

Link www.staedteverband.ch 

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